Rechtliches

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die gesetzliche Erbfolge. Die „Erben erster Ordnung“ (Kinder und Kindeskinder) haben neben dem Ehepartner an erster Stelle Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, wie z. B. Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Das Testament

Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht den Wünschen des Erblassers entspricht, wird die Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann, notwendig. Das Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein Testament, das unter einer notariellen Aufsicht erstellt wird, ist gebührenpflichtig, kann aber eventuelle Unklarheiten ausschließen. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zu diesen Themen: www.bmjv.de

Bitte beachten Sie: Diese Erklärungen sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.