Persönliche Verfügungen

Den eigenen Willen festhalten

Um sicherzugehen, dass Ihre Wünsche im Leben und am Lebensende zuverlässig umgesetzt werden, sind einige vorsorgliche Maßnahmen empfehlenswert.

Die Patientenverfügung ist eine Festlegung für den Fall, wenn Sie aus krankheitsbedingten Gründen Ihren Willen bezüglich der medizinischen Behandlung nicht äußern können. Ärzte und Fachpersonal sind an Ihre Weisungen gebunden und müssen diese entsprechend berücksichtigen. Sie können die Patientenverfügung auch mit einer Betreuungsverfügung kombinieren.

Weitere Informationen finden Sie hier www.bmjv.de.

Mit einer Organspende haben Sie die Möglichkeit, in Ihrem eigenen Todesfall Organe zwecks Transplantation an schwer erkrankte Menschen zu spenden. Dabei können Sie darüber verfügen, welche Organe Ihrerseits gespendet werden dürfen. Weitere Einzelheiten und einen Organspendeausweis zum Download erhalten Sie unter:

www.organspende-info.de

In unserem Kapitel Rat & Tat finden Sie darüber hinaus erste Informationen zum Thema Erben und Vererben.